Das Mitführen von Hunden an der Leine ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April an allen Strandabschnitten erlaubt. Ganzjährig:
Spaziergänge mit dem Hund zwischen den Strandzugängen 7 - 9
Rostock-Warnemünde und 28 - 31 Rostock-Diedrichshagen nur von 21 bis 9
Uhr.
Möwen füttern verboten
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