Surfstrand: Strandabschnitt 24 bis 25 Kite-Surfen: Strandblock 25 im
Buhnenfeld des Einstieges der Windsurfer, Strandblock 12 in östlicher
Richtung und Strandblock 28 in westlicher Richtung
großer Parkplatz in unmittelbarer Nähe
Feuer- und Grillstätte:
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4
und/oder ab Windstärke 6 Bft. Ist das Entzünden von offenem Feuer und
das Grillen im Strandbereich verboten. Informationen zur Waldbrandgefahrenstufe
Lassen
Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt! Entnehmen Sie bitte keine
brennbaren Materialien aus natürlichen Ressourcen, Strandbefestigungen
und Schutzeinrichtungen!
Löschen Sie das Feuer / die Glut, bevor Sie gehen.
Hinterlassen Sie den Ort sauber.
Das Mitführen von Hunden an der Leine ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April an allen Strandabschnitten erlaubt.
Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April ist das Strandreiten mit Sondererlaubnis ausschließlich über Strandaufgang 28 in östlicher Richtung bis Höhe Strandaufgang 11 mit Sondererlaubnis gestattet
Möwen füttern verboten
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, Änderungen möglich.
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