in der Haupsaison von 9:00 – 18:00 Uhr überwachte Strandabschnitte: 1 bis 26
Öffentliche Toilette am Strandübergang
Das Mitführen von Hunden an der Leine ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April an allen Strandabschnitten erlaubt. Ganzjährig: Spaziergänge mit dem Hund zwischen den Strandzugängen 7 - 9 Rostock-Warnemünde und 28 - 31 Rostock-Diedrichshagen nur von 21 bis 9 Uhr.
Das Betreiben von Lenkdrachen ist in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September in den gekennzeichneten Strandbereichen gestattet.
Möwen füttern verboten
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