Das Mitführen von Hunden an der Leine ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April an allen Strandabschnitten erlaubt. Hunde erlaubt von Mai bis September: Mo-So 20:00-08:00
Feuer- und Grillstätte:
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 und/oder
ab Windstärke 6 Bft. Ist das Entzünden von offenem Feuer und das Grillen
im Strandbereich verboten. Informationen zur Waldbrandgefahrenstufe
Lassen
Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt! Entnehmen Sie bitte keine
brennbaren Materialien aus natürlichen Ressourcen, Strandbefestigungen
und Schutzeinrichtungen!
Lassen
Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt! Entnehmen Sie bitte keine
brennbaren Materialien aus natürlichen Ressourcen, Strandbefestigungen
und Schutzeinrichtungen!
Löschen Sie das Feuer / die Glut, bevor Sie gehen.
Hinterlassen Sie den Ort sauber.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, Änderungen möglich.
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